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Entscheidung

»Einer Notwehrhandlung nehmen ungewollte Auswirkungen, die zum Nachteil des Angreifers über das erforderliche Maß der Abwehr hinausgehen, nicht ohne weiteres die Rechtmäßigkeit.«

BGH (2 StR 421/77)

Datum: 21.12.1977

Fundstelle: BGHSt 27, 313; JuS 1978, 637; NJW 1978, 955

Auszug:
Das Schwurgericht hat den Angeklagten wegen fahrlässiger Körperverletzung in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz und unerlaubtem Führen einer Schußwaffe zu einer Geldstrafe von hundert Tagessätzen zu je 30,-- DM [...]