Entscheidung
»Veranlaßt der Dieb oder Hehler den Eigentümer des Entwendeten durch Drohung zur Zahlung eines Lösegeldes für die Rückgabe der Beute, so begeht er auch Erpressung (gegen OLG Hamburg MDR 1974, 330).«
BGH (1 StR 146/76)Datum: 18.05.1976
Fundstelle: BGHSt 26, 346; JR 1977, 32; JuS 1976, 680; NJW 1976, 1414
Auszug:
Das Landgericht hat die Angeklagten wie folgt für schuldig befunden: 1. den Angeklagten M. J.: a) des gemeinschaftlichen Diebstahls in einem besonders schweren Fall oder eines Vergehens der gemeinschaftlichen [...]
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