Entscheidung
»An der Auffassung, daß wegen Straßenverkehrsgefährdung (jetzt § 315 c Abs. 1 Nr. 1 a StGB) nicht bestraft werden kann, wer infolge alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit nur das von ihm geführte, in fremdem Eigentum stehende Fahrzeug gefährdet, wird festgehalten (im Anschluß an BGHSt 11, 148 und BGH VRS 42, 97).«
BGH (4 StR 465/76)Datum: 28.10.1976
Fundstelle: BGHSt 27, 40
Auszug:
Der Angeklagte ist wegen Urkundenfälschung in Tateinheit mit gewerbsmäßiger Hehlerei und mit Betrug, wegen gemeinschaftlicher Urkundenfälschung in Tateinheit mit gewerbsmäßiger Hehlerei und versuchtem Betrug, [...]
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