Entscheidung
»Zur Befugnis der Polizei, eine Person in Gewahrsam zu nehmen, um sie an der unmittelbar bevorstehenden Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung zu hindern.Art. 104 Abs. 2 GG erfordert keine Regelung der Justizverwaltung, die es den Polizeibehörden ermöglicht, zu jeder Tages- und Nachtzeit die richterliche Entscheidung über Zulässigkeit und Fortdauer einer Ingewahrsamnahme aus präventiv-polizeilichen Gründen herbeizuführen.«
BVerwG (I C 31.72)Datum: 26.02.1974
Fundstelle: BVerwGE 45, 51
Auszug:
Vorinstanz: VGH Kassel, Vorinstanz: VG Frankfurt/Main, BVerwGE 45, 51 [...]
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