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Entscheidung

»Zur Befugnis der Polizei, eine Person in Gewahrsam zu nehmen, um sie an der unmittelbar bevorstehenden Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung zu hindern.Art. 104 Abs. 2 GG erfordert keine Regelung der Justizverwaltung, die es den Polizeibehörden ermöglicht, zu jeder Tages- und Nachtzeit die richterliche Entscheidung über Zulässigkeit und Fortdauer einer Ingewahrsamnahme aus präventiv-polizeilichen Gründen herbeizuführen.«

BVerwG (I C 31.72)

Datum: 26.02.1974

Fundstelle: BVerwGE 45, 51

Auszug:
Vorinstanz: VGH Kassel, Vorinstanz: VG Frankfurt/Main, BVerwGE 45, 51 [...]