Das Lesezeichen wurde erfolgreich angelegt

Dokumente, für die Sie Lesezeichen angelegt haben, können Sie über die Lesezeichen-Verwaltung unter Mein Rechtsportal im rechten oberen Seitenbereich schnell wieder aufrufen.

Fenster schließen

 
Entscheidung

»Der vollendeten räuberischen Erpressung kann sich auch schuldig machen, wer es dem Opfer durch Gewaltanwendung unmöglich macht, eine Forderung durchzusetzen.«

BGH (4 StR 410/73)

Datum: 30.08.1973

Fundstelle: BGHSt 25, 224

Auszug:
Das Schwurgericht hat den Angeklagten wegen Autostraßenraubes in Tateinheit mit schwerer räuberischer Erpressung und mit fahrlässigem unbefugtem Führen einer Schußwaffe zur Freiheitsstrafe von fünf Jahren und [...]