Entscheidung
»Der vollendeten räuberischen Erpressung kann sich auch schuldig machen, wer es dem Opfer durch Gewaltanwendung unmöglich macht, eine Forderung durchzusetzen.«
BGH (4 StR 410/73)Datum: 30.08.1973
Fundstelle: BGHSt 25, 224
Auszug:
Das Schwurgericht hat den Angeklagten wegen Autostraßenraubes in Tateinheit mit schwerer räuberischer Erpressung und mit fahrlässigem unbefugtem Führen einer Schußwaffe zur Freiheitsstrafe von fünf Jahren und [...]
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