Entscheidung
»1. Zur Vollendung der Wegnahme beim Diebstahl.2. Bei Anwendung des § 243 StGB n.F. ist die Kennzeichnung als schwerer Fall nicht in den Urteilsspruch aufzunehmen.«
BGH (1 StR 45/70)Datum: 21.04.1970
Fundstelle: BGHSt 23, 254
Auszug:
Das Landgericht hat den Angeklagten wegen gemeinschaftlichen schweren Diebstahls im Rückfall zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Mit der Revision rügt er die Verletzung des [...]
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