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BVerfG - Entscheidung vom 29.01.1969

1 BvR 26/66

Normen:
BGB § 1712
GG Art. 6 Abs. 1, 5

Fundstellen:
AP Nr. 12 zu Art. 6 Abs. 5 GG Uneheliche Kinder
DB 1969, 524
DÖV 1969, 345
FamRZ 1969, 196
JZ 1969, 294
JuS 1969, 288
MDR 1969, 453
NJW 1969, 597
Rpfleger 1969, 123

A. I. Nach bürgerlichem Recht kann das uneheliche Kind den ihm gegen seinen Vater zustehenden Unterhaltsanspruch nach dessen Tode gegen die Erben geltend machen. Die entsprechende Vorschrift lautet: § 1712 BGB (1) Der [...]
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