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BVerfG - Entscheidung vom 14.01.1969

1 BvL 24/68

Fundstellen:
DÖV 1969, 649

I. § 236 StGB bestimmt: (1) Wer eine Frau wider ihren Willen durch List, Drohung oder Gewalt entführt, um sie zur Unzucht zu bringen, wird mit Zuchthaus bis zu zehn Jahren und, wenn die Entführung begangen wurde, um [...]
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