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BGH - Entscheidung vom 02.07.1968

GSSt 1/68

Normen:
StGB § 271

Fundstellen:
BGHSt 22, 201

I. Der Angeklagte legte sich einen falschen Namen zu, weil er trotz gerichtlichen Verbots (§ 42 1 StGB ) den Vertreterberuf ausüben wollte. Im Herbst 1960 bevollmächtigte er schriftlich einen Bekannten, für ihn beim [...]
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