Hinweis zu B Im übrigen gelten die Grundsätze zum Mitverschulden des Bauherrn zur Zuschußpflicht, zu den Sowiesokosten sowie die Grundsätze der Vorteilsausgleichung. BGHZ 46, 242 NJW 1967, 388 ZfBR 1985, 27, 28 ZfBR [...]
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