Entscheidung
Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes durch Anordnung von Liquorentnahme nach § 81a StPO
BVerfG (1 BvR 790/58)Datum: 10.06.1963
Fundstelle: BVerfGE 16, 194; DÖV 1963, 592; DVBl 1963, 670; JZ 1963, 750; MDR 1963, 735; NJW 1963, 1597; NJW 1963, 1667; Rpfleger 1963, 277
Auszug:
A. 1. Der Beschwerdeführer war Geschäftsführer und mit einem Geschäftsanteil von 19000 DM Hauptgesellschafter der Münchner Modellstrickwaren-GmbH; Mitgesellschafter mit einem Geschäftsanteil von 1000 DM war seine [...]
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