Entscheidung
BGH (4 StR 318/62)
Datum: 26.10.1962
Fundstelle: BGHSt 18, 107
Auszug:
Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Unzucht mit einer Anhängigen (§ 174 Nr. 1 StGB ) in Tateinheit mit Blutschande (§ 173 Abs. 1 StGB ) zu zwei Jahren Zuchthaus verurteilt und ihm die bürgerlichen Ehrenrechte [...]
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