Entscheidung
»Wer ohne Zueignungsabsicht, aber um sich zu Unrecht zu bereichern, mit den Mitteln des Raubes einen anderen rechtswidrig nötigt, die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache zu dulden, begeht eine räuberische Erpressung.«
BGH (5 StR 80/60)Datum: 05.07.1960
Fundstelle: BGHSt 14, 386
Auszug:
Das Landgericht hat festgestellt: Der Angeklagte fuhr gegen 6 Uhr morgens mit einer Taxe von Wo. nach We. Unterwegs bat er den Fahrer anzuhalten, da er austreten müsse. Als er zum Kraftwagen zurückkam, zog er [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
Jetzt 30 Tage kostenlos testen!
|
Login für registrierte Nutzer |

![Ebene schließen [x]](/extension/rechtsportal/design/rechtsportal/images/buttons/menu_close_x.png)