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Entscheidung

»Wer ohne Zueignungsabsicht, aber um sich zu Unrecht zu bereichern, mit den Mitteln des Raubes einen anderen rechtswidrig nötigt, die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache zu dulden, begeht eine räuberische Erpressung.«

BGH (5 StR 80/60)

Datum: 05.07.1960

Fundstelle: BGHSt 14, 386

Auszug:
Das Landgericht hat festgestellt: Der Angeklagte fuhr gegen 6 Uhr morgens mit einer Taxe von Wo. nach We. Unterwegs bat er den Fahrer anzuhalten, da er austreten müsse. Als er zum Kraftwagen zurückkam, zog er [...]