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BVerfG - Entscheidung vom 23.10.1958

1 BvL 45/56

Normen:
GG Art. 6 Abs. 5
ZPO § 644

Fundstellen:
BVerfGE 8, 210
FamRZ 1958, 451
JZ 1959, 88
MDR 1959, 20
NJW 1958, 2059
Rpfleger 1958, 182

I. 1. Der Kläger des Ausgangsverfahrens (Kläger) ist ein außerehelich geborenes Kind. Der Beklagte des Ausgangsverfahrens (Beklagter) hat sich in notarieller Urkunde zur Unterhaltszahlung verpflichtet, weigert sich [...]
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