Das Lesezeichen wurde erfolgreich angelegt

Dokumente, für die Sie Lesezeichen angelegt haben, können Sie über die Lesezeichen-Verwaltung unter Mein Rechtsportal im rechten oberen Seitenbereich schnell wieder aufrufen.

Fenster schließen

 
Entscheidung

»1. Untreue durch Erfüllung des Treubruchtatbestandes kann auch begehen, wer sich an Geld bereichert, das eine staatsfeindliche Organisation für staatsfeindliche Zwecke bereitgestellt hat (hier: sog. FDJ).2. Zur Strafzumessung bei einem solchen Vermögensvergehen.«

BGH (3 StR 234/55)

Datum: 17.11.1955

Fundstelle: BGHSt 8, 254; JR 1956, 25; JZ 1956, 571; NJW 1956, 151