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Entscheidung

»Die Gewaltanwendung als Mittel der Wegnahme kann darin bestehen, daß ein Bewußtloser zwecks Ausplünderung an einen dafür geeigneten Ort gebracht wird.«

BGH (4 StR 787/52)

Datum: 21.05.1953

Fundstelle: BGHSt 4, 210; NJW 1953, 1400

Auszug:
Die Angeklagten sind wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes verurteilt worden. Ihre Revisionen rügen Verfahrensverstöße und Verletzung des sachlichen Rechts. 1. Die Behauptung, es fehle an einer ordnungsmäßigen [...]