Entscheidung
»Die Gewaltanwendung als Mittel der Wegnahme kann darin bestehen, daß ein Bewußtloser zwecks Ausplünderung an einen dafür geeigneten Ort gebracht wird.«
BGH (4 StR 787/52)Datum: 21.05.1953
Fundstelle: BGHSt 4, 210; NJW 1953, 1400
Auszug:
Die Angeklagten sind wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes verurteilt worden. Ihre Revisionen rügen Verfahrensverstöße und Verletzung des sachlichen Rechts. 1. Die Behauptung, es fehle an einer ordnungsmäßigen [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
Jetzt 30 Tage kostenlos testen!
|
Login für registrierte Nutzer |

![Ebene schließen [x]](/extension/rechtsportal/design/rechtsportal/images/buttons/menu_close_x.png)