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§ 11 Einliegerwohnung

II. WoBauG ( Wohnungsbau- und Familienheimgesetz )

 
 

Eine Einliegerwohnung ist eine in einem Eigenheim, einem Kaufeigenheim oder einer Kleinsiedlung enthaltene abgeschlossene oder nicht abgeschlossene zweite Wohnung, die gegenüber der Hauptwohnung von untergeordneter Bedeutung ist. 





 Stand: 01.04.2024