§ 11 Einliegerwohnung
II. WoBauG ( Wohnungsbau- und Familienheimgesetz )
Eine Einliegerwohnung ist eine in einem Eigenheim, einem Kaufeigenheim oder einer Kleinsiedlung enthaltene abgeschlossene oder nicht abgeschlossene zweite Wohnung, die gegenüber der Hauptwohnung von untergeordneter Bedeutung ist.
Stand: 01.04.2024
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