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OLG Hamm - Entscheidung vom 21.01.2016

4 UF 2/16

Normen:
FamFG § 113
ZPO § 310
FamFG § 113
ZPO § 310

Der Senat weist die Beteiligten darauf hin, dass er beabsichtigt, gemäß § 68 Abs. 3 S. 2 FamFG von der Durchführung einer mündlichen Verhandlung abzusehen wie folgt über die Beschwerde und die Anschlussbeschwerde zu [...]
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