- Rechtsbehelfe in Familiensachen
- Rechtsbehelfe bei FG-Entscheidungen
- Beschwerde (in allen Familiensachen)
- Rechtsbehelfsbelehrung in Familiensachen
- Ist die Beschwerde zuzulassen?
- Ist Beschwerde statthaft?
- Beschwerde trotz Erledigung?
- Beschwerde trotz Verzicht?
- Anschlussbeschwerde
- Beschwerdebefugnis
- Beschwer / Zulassung
- Beschwerdefrist
- Formalien der Beschwerdeeinlegung
- Begründung der Beschwerde
- Prüfung der Beschwerde
- Entscheidung über die Beschwerde
- Beschwerde: Zurückverweisung
- Zurücknahme von Rechtsmitteln
- Rechtsbeschwerde
- Rechtsbeschwerde: Statthaft?
- Anschlussrechtsbeschwerde
- Sprungrechtsbeschwerde
- Rechtsbeschwerde: Einlegungsfrist
- Rechtsbeschwerde: Einlegung
- Rechtsbeschwerde: Begründung
- Rechtsbeschwerde: Prüfungsverfahren
- Rechtsbeschwerde-Entscheidung
- Rechtsbeschwerde: Zurückverweisung
- Rechtsmittel-Besonderheiten in Ehe- und Streitsachen
- Beschwerdeantrag in Ehe- und Streitsachen
- Beschwerdebegründung in Ehe- und Streitsachen
- Anschlussrechtsmittel in Ehe- und Streitsachen
- Nach Säumnisentscheidungen in Ehe- und Streitsachen
- Rechtsmittelprüfung in Ehe- und Streitsachen
- Rechtsmittel-Säumnis in Ehe- und Streitsachen
- Rechtsmittelentscheidung in Ehe- und Streitsachen
- Zurückverweisung in Ehe- und Streitsachen
- Rechtsbeschwerde in Ehe- und Streitsachen
- Wiedereinsetzung (WE) in den vorigen Stand
- Wiedereinsetzungs-Gründe (WE) in FG-Sachen
- Wiedereinsetzung-Antrag (WE) in FG-Sachen
- Wiedereinsetzung-Frist (WE) in FG-Sachen
- Wiedereinsetzungs-Entscheidung (WE) in FG-Sachen
(>Rechtsbeschwerde-Menü / >Ehesache? / >Familienstreitsache?) (>Früher) (Im Kontext: >§ 117 FamFG / >§ 574 ZPO) 1. Grundsätze: In Ehe- und Familienstreitsachen gelten grds. die gleichen Regeln wie in FG-Sachen: §§ 70 ff FamFG (>Dazu). Die in § 117 FamFG (Text) enthaltenen Besonderheiten für Ehe- und Streitsachen (dazu) betreffen in der Mehrzahl ausdrücklich nur das Beschwerdeverfahren, nicht die Rechtsbeschwerde. Das Rechtsmittelverfahren sollte hier jedoch (abweichend von FG-Verfahren) insgesamt mehr an das Verfahren im Zivilprozess angelehnt werden, BGH DRsp 2013/22329 = FamRZ 2014,27 [3]. 2. Besonderheiten bei der Rechtsbeschwerde: a. Statthaftigkeit, Zulässigkeit und Begründung der Rechtsbeschwerde (dazu): Über die allgemeinen Regeln hinaus findet hier die Rechtsbeschwerde auch dann statt, wenn die Beschwerde durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung als unzulässig verworfen wurde (§ 117 I 3 FamFG >Text i.V.m. § 522 I 4 ZPO >Text) [...]
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