- Rechtsbehelfe in Familiensachen
- Rechtsbehelfe bei FG-Entscheidungen
- Beschwerde (in allen Familiensachen)
- Rechtsbehelfsbelehrung in Familiensachen
- Ist die Beschwerde zuzulassen?
- Ist Beschwerde statthaft?
- Beschwerde trotz Erledigung?
- Beschwerde trotz Verzicht?
- Anschlussbeschwerde
- Beschwerdebefugnis
- Beschwer / Zulassung
- Beschwerdefrist
- Formalien der Beschwerdeeinlegung
- Begründung der Beschwerde
- Prüfung der Beschwerde
- Entscheidung über die Beschwerde
- Beschwerde: Zurückverweisung
- Zurücknahme von Rechtsmitteln
- Rechtsbeschwerde
- Rechtsbeschwerde: Statthaft?
- Anschlussrechtsbeschwerde
- Sprungrechtsbeschwerde
- Rechtsbeschwerde: Einlegungsfrist
- Rechtsbeschwerde: Einlegung
- Rechtsbeschwerde: Begründung
- Rechtsbeschwerde: Prüfungsverfahren
- Rechtsbeschwerde-Entscheidung
- Rechtsbeschwerde: Zurückverweisung
- Rechtsmittel-Besonderheiten in Ehe- und Streitsachen
- Beschwerdeantrag in Ehe- und Streitsachen
- Beschwerdebegründung in Ehe- und Streitsachen
- Anschlussrechtsmittel in Ehe- und Streitsachen
- Nach Säumnisentscheidungen in Ehe- und Streitsachen
- Rechtsmittelprüfung in Ehe- und Streitsachen
- Rechtsmittel-Säumnis in Ehe- und Streitsachen
- Rechtsmittelentscheidung in Ehe- und Streitsachen
- Zurückverweisung in Ehe- und Streitsachen
- Rechtsbeschwerde in Ehe- und Streitsachen
- Wiedereinsetzung (WE) in den vorigen Stand
- Wiedereinsetzungs-Gründe (WE) in FG-Sachen
- Wiedereinsetzung-Antrag (WE) in FG-Sachen
- Wiedereinsetzung-Frist (WE) in FG-Sachen
- Wiedereinsetzungs-Entscheidung (WE) in FG-Sachen
(>Beschwerde ansonsten statthaft? / >Rücknahme) (>§ 67 FamFG im Kontext) (>Früher) 3. Folgen eines wirksamen Verzichts 1. Anwendungsbereich: § 67 FamFG (Text) gilt - über Wortlaut und Kontext hinaus - für den Verzicht auf Rechtsbehelfe aller Arten, auch nach Entscheidungen des Rechtspflegers, Schulte-Bunert/Weinreich[2.] 67 FamFG R.3. In Zivilverfahren kann nach § 313a ZPO (Text) ein Rechtsmittelverzicht u.U. auch schon vor Verkündung wirksam erklärt werden, BGH DRsp 2017/17874. 2. Liegt überhaupt eine wirksame Verzichtserklärung vor? a. Ist ein "Verzicht" erklärt? (a) Überhaupt? Die Erklärung ist objektiv auszulegen, BGH DRsp 2007/14613 = FamRZ 2007,1631; was die Partei gemeint oder der Amtsrichter verstanden hat, ist unerheblich, BGH FamRZ 1981,947 = NJW 1981,2816. Ein Verzicht kann auch in der Erklärung liegen, das Rechtsmittel sei zurückgenommen worden, BGH DRsp 2002/7077 = NJW 2002,2108. Im Einverständnis mit einer Entscheidung gemäß [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!
Login