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(>Video als Beweismittel) (>§ 128a ZPO im Kontext) 2. Verfahrensregeln 1. Wann kommt eine Video-Verhandlung in Betracht? a. Wird auch ein komplettes Online-Verfahren umfasst? Nein, auch bei Behinderungen wie Autismus ist das Gericht grds. nicht verpflichtet, eine Beteiligung an der mündlichen Verhandlung vom häuslichen PC aus (als online-chat) zu ermöglichen, BVerfG DRsp 2019/2585 = NJW 2019,291 = FamRZ 2019,462. b. In welchen Fällen ist ein Video-Verfahren möglich? (a) Bei einer Verhandlung: (aa) Gesetzeslage: (aaa) Fam-Verfahren (ab 1.9.2009 >dazu): (aaaa) Ehe- und Streitverfahren: § 128a ZPO gilt entsprechend (§ 113 I 2 FamFG >Text). Auch bei der Anhörung in Scheidungsverfahren (dazu), AG Darmstadt FamRZ 2015,271, Viefhues FamRZ 2015,272, Socha FamRZ 2020,731. (aaab) FG-Verfahren: § 32 III FamFG (dazu) verweist ebenfalls auf § 128a ZPO. (aab) Daher gilt weiterhin die ZPO: "Das Gericht kann den Parteien, ihren Bevollmächtigten und Beiständen auf Antrag [...]
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