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(>Stufenklage / >Stufung statthaft? / >Streit-/Verfahrenswert) 2. VKH für den Stufen-Antragsgegner? 1. VKH für den Stufen-Antragsteller / PKH für den Stufen-Kläger? a. In welchem Umfang wird ggf. erstmals PKH bewilligt? str.: a) Grds. "für die Stufenklage": OLG Köln DRsp 1998/15928 = FamRZ 1998,1601, OLG Bamberg DRsp 1999/1144 = FamRZ 1998,1602, OLG München FamRZ 2005,42, OLG Zweibrücken DRsp 2007/7337 = FamRZ 2007,1109, OLG Hamm DRsp 2011/17065, OLG Hamm DRsp 2013/18726. Die Bewilligung umfasst den unbezifferten Zahlungsantrag dem Grunde nach. Zu möglichen Vorbehalten hinsichtlich der Höhe vgl. OLG Karlsruhe DRsp 2003/15036 = FamRZ 2004,547. Wenn jedoch bei der Entscheidung die Auskunft bereits erteilt oder anerkannt ist, kommt PKH erst auf der Zahlungsstufe nach Bezifferung in Betracht, Zöller[30.] 114 ZPO R.39. Wenn bereits Einwände gegen die Zahlungspflicht vorgebracht werden, ist die PKH-Bewilligung ggf. einzuschränken oder ein Vorbehalt [...]
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