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(>Aufhebung von VKH/PKH) 1. Ist nach Verweigerung von VKH ein neuer Antrag zulässig? a. Grundsätze: Der Beschluss ist nach Ablauf der Beschwerdefrist (dazu) unanfechtbar, aber nicht materiell rechtskräftig, so dass ein neuer Antrag zulässig ist, wenn er auf einen anderen Sachverhalt gestützt wird, BGH DRsp 2004/5101 = NJW 2004,1805 /2 = FamRZ 2004,940, oder wenn er anders begründet wird, oder wenn formelle Mängel (dazu) behoben werden, Zöller[30.] 117 ZPO R.6, OLG Celle DRsp 2011/2399. Nach Rechtskraft der Ablehnung ist ein neuer Antrag mit erstmals nachgereichten Unterlagen nicht zulässig, OLG Oldenburg DRsp 2003/8189 = FamRZ 2003,1302, OLG Hamm DRsp 2003/14160 = FamRZ 2004,647; a.A. OLG Celle DRsp 2005/3754 LS = FamRZ 2004,1652. Ein erneuter Antrag ist nur zulässig, wenn er auf einen anderen Sachverhalt gestützt wird oder wenn eine Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse eingetreten ist oder Belege dazu nachgereicht werden, OLG Frankfurt DRsp 2007/12610. Ein [...]
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