(>Delegation? / >Fristlöschung / >Ausgangskontrolle) 3. Ist eine Vorfrist nötig? 1. Ist die Frist ggf. vom Anwalt zu berechnen? a. Grundsätze: Der Anwalt muss bei erstmaliger Befassung, spätestens aber bei Erteilung der Prozessvollmacht die Fristen prüfen, BGH DRsp 2000/10443 = FamRZ 2001,1143. Der Anwalt haftet für eine eigene falsche Berechnung der Fristen, OLG Brandenburg DRsp 2009/948. Die Prüfung muss im Büro des Anwalts (>von wem?) eigenverantwortlich vorgenommen werden; es genügt nicht, den Fristablauf bei Gericht zu erfragen, BVerwG DRsp 1997/6406 = NJW 1997,2614. Zunächst einmal muss der genaue Beginn der Frist erfasst werden; bei Zweifeln ist bei Gericht zurückzufragen, BGH DRsp 2007/9432 = NJW 2007,2186. Der Anwalt muss das Datum des EB (dazu) feststellen und darf sich nicht auf den Eingangsstempel verlassen, BGH DRsp 1996/20787 = NJW 1996,1968. Er darf sich auch nicht auf Angaben der Partei verlassen, BGH DRsp 1997/9689 = FamRZ 1998,285 /1. Der [...]