Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Ein Rechtsschutzbedürfnis besteht nur, soweit das deutsche Gericht befugt ist, verbindliche Regelungen zu treffen. Also nur unter folgenden Voraussetzungen: 1) Auf die Personen bezogen: a) Wenn der Antragsgegner im Inland wohnt oder b) Der Antragsgegner Deutscher ist. und 2) Auf das Objekt bezogen: Wenn sich das Regelungsobjekt im Inland befindet, bestehen keine Probleme. Soweit sich jedoch die Ehewohnung im Ausland befindet und der Vermieter Ausländer ist, können lediglich Nutzungsregelungen getroffen werden ohne Eingriff in Verträge und ohne Verfahrensbeteiligung des Vermieters. [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen