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(Vollstreckung / Hauptmenü ) (>Gesetzestext AVAG / >Anerkennung) 3. Zuständigkeit / 4. Vorgehensfragen / 5. Abwehr nach Anerkennung/Vollstreckbarerklärung 1. Grundlagen: a. AVAG: Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetz (Text), Zöller[30.] Anh III mit Kommentierung. b. Besonderheiten im Familienrecht: (a) Ehe und Sorge pp.: Hinsichtlich Titeln über Ehe und elterliche Verantwortung wurde das AVAG ab dem 1.3.2005 ersetzt durch das IntFamRVG (Text). Gemäß § 14 II RPflG ist der Richter zuständig (dazu). (b) Unterhalt: Hinsichtlich Unterhaltstiteln gilt ab dem 18.6.2011 das AUG: >Dazu. 2. Wann gilt für Vollstreckbarerklärung bzw. Anerkennung das AVAG? a. Bei Titeln nach welchen Rechtsquellen? Zur Ausführung von: (a) EuGVÜ (dazu) (§ 1 I Nr.1.a) AVAG >Text) (>Grundlagen). (b) Luganer Übereinkommen (dazu) (§ 1 I Nr.1.b) AVAG) (>Grundlagen). Hinsichtlich Unterhaltstiteln gilt ab dem 18.6.2011 das AUG: >Dazu. (c) HUÜ/ HUVÜ (dazu / § 1 I Nr.1.c) [...]
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