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(>Die Rechtsgrundlagen / >Welche Fragen werden umfasst vom Unterhaltsstatut?) 3. Anwendungsfragen 1. Welches Recht gilt? a. Neuverfahren ab dem 18.6.2011 (dazu): Das Haager Protokoll 2007 (HUP 2007 >Text) verdrängt i.V.m. dem EG-Ratsbeschluss (dazu) den bisherigen Art.18 EGBGB; diese Vorschrift wurde mit Wirkung ab dem 18.6.2011 aufgehoben (BGBl.2011 I S.898 ff). Das neue Recht gilt ggf. auch für Rückstände vor dem 18.6.2011 (dazu), OLG Celle DRsp 2012/9110; a.A. OLG Köln FamRZ 2012,1509. Voraussetzung ist, dass das HUP 2007 dem Gegenstand nach (dazu).sowie international (dazu) anwendbar ist. b. Altverfahren: In bereits anhängigen Verfahren gilt für die Zeit bis zum 18.6.2011 weiterhin Art.18 EGBGB (s.u.), OLG Celle DRsp 2012/9110. Für Unterhaltszeiträume ab dem 18.6.2011 gilt die EG-VO 4/2009 i.V.m. dem Haager Unterhaltsprotokoll (dazu) auch in Altverfahren (es kommt dann zum Statutenwechsel), OLG Nürnberg DRsp 2012/2157, OLG Stuttgart DRsp 2013/20085. Für [...]
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