Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
1. Ist die Inflation ein Abänderungsgrund? a. Ist sie nach dem anzuwendenden Sachrecht erheblich? Das wird für polnisches Recht bejaht, KG DRsp 1994/7667 LS = FamRZ 1994,759, BGH DRsp 1993/625 = FamRZ 1992,1060. b. Was muss vorgetragen werden? Ein pauschaler Hinweis auf Inflation (Polen) genügt nicht, OLG Hamm DRsp 1999/9734 = FamRZ 1999,794. Ein Hinweis auf "galoppierende Inflation" reicht immerhin für eine Umdeutung von der Leistungs- in eine Abänderungsklage, BGH DRsp 1993/625 = FamRZ 1992,1060. 2. Wie wird dann der Anpassungsbedarf berechnet? Festzustellen ist, welchen Betrag G im Zeitpunkt der Zustellung der Abänderungsklage (wegen § 238 III FamFG >dazu) (323 III ZPO >dazu) benötigt, um seinen Barunterhaltsbedarf in gleicher Weise zu decken wie bei Eintritt der Rechtskraft des Ersttitels mit dem dort zugesprochenen Betrag; dazu sind die Verbrauchergeld-Paritäten (dazu) zu vergleichen (Beispiel: 1988 hatten 1 Mio. Zloty einen Wert von DM 12.018, 1990 nur [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen