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1. Ist die Veränderung nach dem anzuwendenden Sachrecht erheblich? a) Polen: Es handelt sich um einen nach polnischem Recht anzuerkennenden Abänderungsgrund, KG DRsp 1994/7667 LS = FamRZ 1994,759. 2. Wie der Titel ist ggf. anzupassen? Verschiedene Dreisatzrechnungen werden ausprobiert, deren Ergebnisse schließlich verworfen werden, weil sie zu hoch über dem amtlichen polnischen Standardunterhalt liegen, von dem der Ersttitel ausging; schließlich wird auf § 287 ZPO (Text) (i.V.m. § 113 I 2 FamFG >Text) zurückgegriffen, KG DRsp 1994/7667 LS = FamRZ 1994,759. [...]
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