Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
(>Zuständigkeit / >Entscheidung) (Im Kontext: >IntFamRVG / >HKiEntÜ / >EG-VO 2201/2003) 3. Fortgang/Aufklärung / 4. Eilmaßnahmen 1. Welche Verfahrensordnung ist anzuwenden? Anzuwenden sind die Regeln des FamFG für FG-Verfahren (dazu) (§ 14 Nr.2 IntFamRVG >Text). 2. Was ist bei Einleitung des Verfahrens zu beachten? a. Wenn deutsche Gerichte zuständig sind: (a) Antrag zur Sache: (aa) Formalien nach Art.13 EuSorgÜ bzw. Art.8 HKiEntÜ (Text) i.V.m. § 4 IntFamRVG (Text) (2 SorgeRÜbkAG) sind in Entführungsfällen zu beachten; Muster vgl. Rahm/ Künkel IIIB R.1437. Wenn der Antrag durch einen Anwalt gestellt wird, ist eine wirksame Vollmacht vorzulegen, OLG Zweibrücken DRsp 2010/18572 = FamRZ 2010,913. (ab) Ist das Bundesamt einzuschalten? Es ist zentrale Behörde (dazu). Ein Antrag bei der zentralen Behörde ist aber nur im Fall von Art.8 EuSorgÜ vorgeschrieben (Art.9 II EuSorgÜ), OLG Koblenz DRsp 1998/16717 = FamRZ 1998,966. (ac) Wo ist der Antrag [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen