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(>Text der VO) (>Ist die Entscheidung anzuerkennen? / >International zuständig zur elterlichen Verantwortung?) Ab 1.8.2022: Dann gilt für Neuverfahren die EU-VO 2019/1111 >Dazu. 2. Ist das Gericht danach zuständig? / 3. Wenn schon rechtshängig / 4. Eilsachen 1. Ist diese EG-VO bei Ehesachen anwendbar? (>Wo außerdem?) a. Grundsätze: (a) EG-VO vom 27.11.2003 (EuEheVO): "Verordnung über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000" (Text). Geringe nachträgliche Veränderungen haben sich aus der EG-VO 2116/2004 vom 2.12.2004 ergeben im Hinblick auf den Heiligen Stuhl. (b) Literatur: Die Literatur zur EG-VO 1347/2000 (dazu) wird weiterhin genannt, da sich hier trotz anderen Aufbaus der Artikel sachlich keine Änderungen ergeben haben, vgl. Solomon FamRZ 2004,1409. (c) Reformbestrebungen: vgl. Kohler FamRZ [...]
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