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(>Wovon geht die Prüfung aus? / >Hilfsweise gelten deutsche Grundregeln) 1. Gibt es Sondervorschriften aus vorrangigen Rechtsquellen (Art.3 EGBGB >Text)? a. Ja für folgende Verfahren: (a) Ehe: >Dazu. (b) Unterhalt: >Dazu. (c) Güterrecht: >Dazu. (d) Sorge und Umgang: >Dazu. (e) Kindesherausgabe: >Dazu. (f) Versorgungsausgleich: >Dazu. (g) Sonstige Familiensachen: >Dazu. b. Wie würde sich ein Vorrang auf den Verbund auswirken? Danach kann u.U. der deutsche Scheidungsverbund (dazu) gesprengt werden (wenn es wegen der vorrangigen Regelungen an der internationalen Zuständigkeit für Folgesachen fehlt), Rahm/Künkel VIII R.17. 2. Sondervorschriften im autonomen deutschen Recht: >Dazu. 3. Kommen außerdem Notzuständigkeiten in Betracht? a. Nach welchen Regelungen? Deutsche Gerichte sind zuständig, wenn sonst ein Rechtsschutz insgesamt verweigert wäre (vgl. Art.6 EMRK >dazu). Notzuständigkeiten bestehen nach Art.20 EG-VO 2201/2003 (dazu), (in [...]
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