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(>Grundsätze) 3. Frauenhaus 1. Bei Ausländern / Asylanten: a. Welche generellen Voraussetzungen bestehen? (a) Welche subjektiven Voraussetzungen? Es kommt darauf an, ob noch Rückkehrabsicht (dazu) besteht. (b) Muss der Aufenthalt objektiv gesichert sein? str.: a) Grds. ja: "Gewöhnlich" setzt bei Ausländern voraus, dass sie sich bereits längere Zeit freiwillig im Inland aufhalten und ihnen keine Abschiebung mehr droht, OLG Köln DRsp 1996/20589 = FamRZ 1996,946, OLG Koblenz DRsp 1998/16720 = FamRZ 1998,756. Der Aufenthaltsstatus muss gesichert sein, OLG Bremen DRsp 1993/3782 LS = FamRZ 1992,962. Nicht "gewöhnlich" ist der Aufenthalt bei einem ausreisepflichtigen Ausländer, dessen Abschiebung nur ausgesetzt ist, AG Landstuhl FamRZ 2002,1343; a.A.: faktische Duldung genügt bis zur tatsächlichen Ausreise, Gottwald FamRZ 2002,1343. Asylbewerber und ihre Kinder haben hier einen gewöhnlichen Aufenthalt, sofern nicht eine Abschiebung unmittelbar droht, OLG [...]
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