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(>Gilt eine Rückverweisung?) 1. Rechtsgrundlagen: Das Recht des Vereinigten Königreichs ist unter >www.statutelaw.gov.uk/Home.aspx im Internet abrufbar. Für die Scheidung ist das MCA (Sec 1 ff) maßgeblich, KG DRsp 2017/16052. Zu den dortigen Voraussetzungen vgl. Scherpe FamRZ 2019,1492. Zur Reform 2020 vgl. Scherpe FamRZ 2021,1435. Das Scheidungsfolgenrecht findet sich in Sections 21 bis 26 des Matrimonial Causes Act (MCA), BGH DRsp 2009/20600. Hierzu vgl. Scherpe/ Sloan FamRZ 2015,1547, Frank NZFam 2016,1079, KG DRsp 2017/16052. Scheidung und Scheidungsfolgen können separat geltend gemacht werden, Scherpe FamRZ 2017,1453. Vertragliche Regelungen von Scheidungsfolgen sind jetzt möglich, Sanders NJW 2011,182. Zu den Auswirkungen des Brexit vgl. von Bary FamRZ 2021,342. 2. Zum Güterrecht: a. Kollisionsrecht: Falls kein Ehevertrag besteht, gilt für bewegliches Vermögen als Regel, dass sich die güterrechtlichen Beziehungen nach dem Recht des Staates beurteilen, in dem die [...]
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