Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
(Belgien: >Scheidung / >Sonstiges) 4. Sonstige Unterhaltsgläubiger 1. Grundsätze: a. Rechtsgrundlage: Zivilgesetzbuch = Cc = B.W. b. Kommt Unterhalt in Betracht? Nur nach Maßgabe der Bedürftigkeit des Berechtigten und des Vermögens des Verpflichteten (Art.208 B.W.). Bei mangelnder Leistungsfähigkeit kann Naturalunterhalt angeordnet werden (Art.210 B.W.). 2. Kindesunterhalt: a. Anspruch: Zum Unterhalt sind beide Eltern verpflichtet (Art.203 ff B.W.); bei Betreuung und Verpflegung kann das Gericht von der Zahlungspflicht befreien (Art.211 B.W.). Für Klagen ab dem 1.8.2010 ist die Neufassung von Art.203 B.W. zu beachten, Pintens FamRZ 2010,1488. Der Anspruch besteht grds. nur bei Minderjährigkeit außer bei Ausbildung (Art.203 § 1 II B.W.). Art.203bis B.W. unterscheidet zwischen ordentlichen und außerordentlichen Kosten, Pintens FamRZ 2019,1489. b. Verfahrensfragen: Nach Art.203bis B.W. können sich die Eltern gegenseitig wegen ihrer Anteile am Kindesunterhalt in [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen