Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
1. Grundlagen: a. Familienrecht: Maßgeblich ist das Familiengesetzbuch (FGB) vom 10.1.2002 (geändert u.a. am 4.7.2013). Der Originaltext (kyrillisch) ist u.a. bei >www.uni-kiel.de/leobalt/datenbank.htm abrufbar. Das ZGB sieht außerdem in Art.106 bis 108 eine Scheidung durch das "staatliche Organ für die Registrierung von Personenstandsakten" vor; diese Fälle entsprechen in etwa einer Aufhebung der Ehe. b. IPR: Zu prüfen ist eine versteckte Rückverweisung (dazu) in Nachfolge sowjetischen Rechts (dazu): Art.197 I des Kodex über die Ehe und Familie knüpft nicht an die Staatsangehörigkeit, sondern an den Wohnsitz der Parteien an; demzufolge erkennt Art.197 III Scheidungen nach ausländischem Recht an, wenn beide Ukrainer in diesem Land leben, OLG Köln 21 WF 194/94, AG Leverkusen FamRZ 2007,1565. 2. Gerichtliche Scheidung nach dem FGB 2002: a. Sonderfall: Einverständliche Scheidung mit Kindern ("Antrag"): (a) Formelle Voraussetzungen: (aa) Gesetzeslage: [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen