Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
1. Ist ein besonderes Anerkennungsverfahren angebracht? a. Ist ein Anerkennungsverfahren erforderlich? Betr.: (a) Ehe: Ggf. ja (dazu). (b) Elterliche Verantwortung: Ggf. ja (dazu). (c) Unterhalt: Nein, grds. wird der Titel automatisch anerkannt, nur eine Vollstreckbarerklärung (dazu) ist grds. nötig, Wendl-Staudigl[5.] § 7 R.237. b. Ist es zulässig? (a) Wenn ein vereinfachtes Verfahren für die Anerkennung bei Unterhalt vorgesehen ist, so nach Art.26 II EuGVÜ (dazu) i.V.m. dem AVAG (dazu): Dieses geht vor, hat aber Nachrang gegenüber einer unmittelbaren Vollstreckbarerklärung (dazu), Rahm/ Künkel VIII R.289, str.. Im Verfahren nach Art.26 II EuGVÜ ist keine Abänderung möglich, BGH NJW 1990,1420. (b) Ansonsten: Ggf. ist eine Feststellungsklage (dazu) - auch eine negative - möglich, Rahm/ Künkel VIII R.288, Wendl-Staudigl[5.] § 7 R.245. Diese Klage ist unzulässig, soweit ein besonderes Verfahren vorgesehen ist, Rahm/ Künkel IIIB R.1532. c. Welches Gericht wäre [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen