Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Altes Recht (-->EG-VO 2201/2003) Entscheidung nach EG-VO 1347/2000: Anerkennung? a. Gilt diese VO überhaupt? (a) Wann und wofür? Grds. -->dazu. Vorsicht: Gemäß Art.64 II EG-VO 2201/2003 gelten deren Regeln (dazu) grds. auch für Entscheidungen in Verfahren nach der EG-VO 1347/2000, die nach dem 1.3.2005 ergangen sind! (b) Wo? In den Mitgliedsstaaten (dazu) außer Dänemark. b. Liegt eine "Entscheidung" vor? Definition in Art.13 EG-VO 1347/2000: Umfasst wird auch ein Kostenfestsetzungsbeschluss. Die Entscheidung muss nicht von einem Gericht stammen, sofern die Stelle national zuständig war, Helms FamRZ 2001,259. Rechtskraft ist nicht ohne weiteres erforderlich (arg. Art.20 EG-VO 1347/2000). c. Anerkennung in Ehesachen? (a) Abweisende Entscheidung? Diese ist keine "Entscheidung" i.S.v. Art.13 EG-VO 1347/2000 und schließt einen neuen Antrag in einem anderen Mitgliedstaat nicht aus, Köhler NJW 2001,13, Helms FamRZ 2001,258; kritisch Zöller[23.] Art.13 [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen