Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
(>Bei mehrfacher Staatsangehörigkeit / >Bei unklarer Staatsangehörigkeit) 1. Was ist bei Flüchtlingen pp. vorrangig zu beachten? Solange ein besonderes (dazu) Personalstatut gilt (insbesondere bei Flüchtlingen), tritt die Staatsangehörigkeit zurück, OLG Nürnberg DRsp 2001/11532 = FamRZ 2002,324, BGH DRsp 2003/11614 = FamRZ 2003,1544 = NJW 2003,3339. 2. Was ist bei Mehrrechtsstaaten zu beachten? a. Wann stellt sich die Frage? Bei regional unterschiedlichem Familienrecht oder bei rechtlichen Unterschieden je nach Religionszugehörigkeit der Parteien. b. Bei Gesamtrechtsverweisungen (dazu): (a) Wenn an die Staatsangehörigkeit angeknüpft wird: Vorrangig ist eine Rückverweisung durch das IPR des Heimatstaats zu prüfen, Rahm/ Künkel VIII R.73. Anderenfalls ist das interlokale Recht des Heimatstaates maßgeblich, sofern nicht schon in der Verweisung die maßgebende Teilrechtsordnung bezeichnet ist (Art.4 III 1 EGBGB >Text). Wenn ein interlokales Kollisionsrecht fehlt, [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen