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(Besteht überhaupt ein Anspruch: >auf laufenden Unterhalt? / >auf Sonstiges?) (>§ 1615l im Kontext) Das gilt entsprechend bei Betreuung des Kindes durch den Vater (dazu) (§ 1615l IV 2 (V 2) BGB) 2. Bei Entbindungskosten pp. / 3. Auskunft? / 4. Vorsorgeunterhalt? 1. Wie ist laufender Elternschaftsunterhalt zu bemessen? a. Welchen Bedarf hat der Elternteil? (>Mindestbedarf?) (a) Wie hoch ist der konkrete Bedarf? (aa) Gesetzeslage: "Die Vorschriften über die Unterhaltspflicht zwischen Verwandten sind entsprechend anzuwenden" (§ 1615l III 1 BGB). (ab) Grundsätze: Maßgeblich ist der gesamte Lebensbedarf der Mutter entsprechend den Vorschriften über den Verwandtenunterhalt (§§ 1601 ff >Text, 1610 BGB >Text). Bedarfsprägend ist die eigene Lebensstellung von G, OLG Bremen DRsp 2000/8542 = FamRZ 2000,636, BGH DRsp 2008/16132 = FamRZ 2008,1739 = NJW 2008,3125. Erforderlich ist stets eine nachhaltig gesicherte Rechtsposition, BGH DRsp 2010/1248 = FamRZ [...]
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