Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
(>§ 767 ZPO im Kontext) 2. Herausgabe des Titels? 1. Hat S ein Rechtsschutzbedürfnis für einen Vollstreckungsabwehrantrag? Gegenüber Endentscheidungen (für andere Titel gilt § 795 ZPO >Text): a. Wenn es ein einfacheres Verfahren gibt: Wenn ein Antrag nach § 56 III FamFG (dazu) (620f I 2 ZPO >dazu) möglich ist, ist eine Klage nach § 767 ZPO unzulässig. b. Wenn die Erforderlichkeit der Gegenklage zweifelhaft ist: (a) Wenn S weitere Vollstreckungsmaßnahmen befürchtet: (aa) Kann S weiterhin dagegen klagen? Auch bei einem Verzicht auf weitere Vollstreckung bleibt die Gegenklage grds. zulässig bis zur Aushändigung des Titels an S, OLG Köln DRsp 1996/28956 = FamRZ 1996,1077, BGH NJW 1994,1162, BGH DRsp 2016/19476 = NJW 2017,674. Dies gilt auch bei nur teilweiser Erfüllung, da es G zumutbar ist, sich eine eingeschränkte weitere Ausfertigung nach § 733 ZPO (Text) zu beschaffen und die ursprüngliche auszuhändigen, BGH DRsp 1993/514 = NJW 1992,2148, BGH DRsp [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen