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(>Ab Scheidung pp.) (>§ 1361 im Kontext) Auch bei Lebenspartnerschaft, s.u.. 3. Begrenzung durch § 242 BGB? 1. Gelten allgemeine Billigkeitsgrenzen? Gilt § 1578b BGB (dazu) analog? Nein (arg. § 1361 III BGB), BT-Drs.16/1830 S.16, OLG Düsseldorf DRsp 2008/10534, OLG Brandenburg DRsp 2008/23661, OLG Saarbrücken DRsp 2020/12275 = FamRZ 2020,1260. Ob in besonderen Ausnahmefällen eine analoge Anwendung in Betracht kommen kann, wird offen gelassen, OLG Bremen DRsp 2009/28313 = FamRZ 2009,1415. Ausnahmen kommen in Extremfällen in Betracht, OLG Brandenburg NZFam 2016,983. 2. Gilt bei grober Unbilligkeit § 1579 BGB analog (dazu)? a. Bei Ehe: (a) Gesetzeslage: "Die Vorschrift des § 1579 Nr.2 bis 8 .. ist entsprechend anzuwenden" (§ 1361 III BGB). (b) Einschränkung wegen "kurzer Ehe"? (ba) Nach § 1579 Nr.1 BGB analog (dazu)? Diese Vorschrift gilt beim Trennungsunterhalt nicht (arg. § 1361 III BGB); die Ehe besteht ja noch. Dies ist Absicht des [...]
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