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(Muss S zugunsten von G einsetzen: >Bar-Unterhalt von D? / >Sonstigen Unterhalt von D?) (>Besteht ein Anspruch auf Taschengeld?) 1. Wann kann sich die Frage stellen? Insbesondere wenn der Elternteil S dem Kind G (oder den eigenen Eltern) Barunterhalt schuldet, aber seinerseits in der Ehe vom Gatten D Taschengeld erhält oder erhalten könnte. 2. Muss S das Taschengeld als Einkommen einsetzen? a. Überhaupt? Ja, Leitlinien (dazu) (1.8) Hamburg 1/24. Ein von D gezahltes Taschengeld (dazu) ist für den Unterhalt von minderjährigen Kindern aus früherer Ehe einzusetzen, BGH DRsp 1992/3845 = FamRZ 1986,668 = NJW 1986,1869. Taschengeld ist auch für ein volljähriges Kind einzusetzen, BGH DRsp 1992/3280 = NJW 1987,1549 = FamRZ 1987,472. Auch Taschengeld nach Schweizer Recht (Art.164 ZGB) ist einzusetzen, OLG Düsseldorf DRsp 2007/22395 = FamRZ 2007,1038. D hat kein Recht, auf die Verwendung des von ihm gezahlten Taschengelds Einfluss zu nehmen, OLG Braunschweig DRsp 2013/17778 = [...]
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