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(>Trotzdem erzieltes Einkommen / >Besonderheiten in neuer Familie, "Hausmann") 2. Bei Krankheit pp. / 3. Bei Kinderbetreuung / 4. Bei eigener Ausbildung 1. Endet die Erwerbs-Obliegenheit wegen Alters? a. Grundsätze: (a) Für G: Spätestens dann, wenn Unterhalt gemäß § 1571 BGB (dazu) verlangt werden könnte, BGH DRsp 2011/2075 = NJW 2011,670 = FamRZ 2011,454 [19]. (b) Für S: Hier gilt ein entsprechender Maßstab, BGH DRsp 2011/2075 = NJW 2011,670 = FamRZ 2011,454 [21]. b. Wenn der reguläre Ruhestand erreicht ist: (a) Wann ist das? Die Regelaltersgrenze wird bei abhängig Beschäftigten mit Vollendung des 67.Lebensjahrs erreicht (§ 35 S.2 SGB VI ab 1.1.2008, BGBl.2007 I S.555), jedoch gelten gestaffelte Ausnahmen für Versicherte, die vor dem 1.1.1964 geboren sind (§§ 235 ff SGB VI), vgl. Schrader/ Straube NJW 2008,1025. Erst mit den Altersgrenzen nach §§ 35, 235 SGB VI bzw. § 51 BBG, BGH DRsp 2012/16415 = FamRZ 2012,1483 = NJW 2012,3434 [28]. (b) Was gilt [...]
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