1. Wie hoch ist das Kindergeld? (>Tabelle, auch mit den Hälfte-Beträgen) a. Wenn die Kinder im Inland wohnen: - Ab dem 1.1.2023: 250 €. - Ab dem 1.1.2021: - Für die beiden ersten Kinder: Jeweils 219 €. - Für das 3. Kind: 225 €. - Ab dem 4. Kind: 250 €. - Ab dem 1.1.2018 (§ 6 I BKGG = § 66 I 1 EStG mit Übergangsregel >Text) - Für die beiden ersten Kinder: Jeweils 204 €. - Für das 3. Kind: 210 €. - Ab dem 4. Kind: 235 €. - Ab dem 1.1.2018 (§ 6 I BKGG = § 66 I 1 EStG mit Übergangsregel >Text) - Für die beiden ersten Kinder: Jeweils 194 €. - Für das 3. Kind: 200 €. - Ab dem 4. Kind: 225 €. - Ab dem 1.1.2017 (§ 6 I BKGG = § 66 I 1 EStG mit Übergangsregel >Text) - Für die beiden ersten Kinder: Jeweils 192 €. - Für das 3. Kind: 198 €. - Ab dem 4. Kind: 223 €. - Davor: >Dazu. b. Bei Kindern im Ausland: Das Kindergeld für Kinder, die nicht in der EU wohnen, ist i.d.R. geringer oder entfällt [...]