(>Prozessuale Fragen / >Kann S eigene Vorsorge abziehen?) 1. Grundsätze: a. Gesetzeslage: "Der Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf .." (§ 1610 II BGB >Text). b. Gehört Vorsorge dazu? Zum geschuldeten Verwandtenunterhalt zählt als Vorsorge-Unterhalt (nur) die angemessene Versicherung gegen Krankheit, vgl. Büttner FamRZ 2004,1918. c. Ist das erheblich? Ja, denn die Beiträge für eine private Kranken- oder Pflegeversicherung sind in den Tabellensätzen für den Elementarunterhalt nicht enthalten, Düsseldorfer Tabelle (A.9), Leitlinien (dazu) (11.1). 2. Kann Vorsorgeunterhalt verlangt werden? a. Vorfrage: Ist das Kind bereits mitversichert (über die Eltern)? (a) In der GKV: In der gesetzlichen Krankenversicherung ja (Kinder bis 18 Jahren, bei Ausbildung länger, § 10 II SGB V), vgl. Müller FPR 2003,160. Die Einkommensgrenze nach § 10 III SGB V kann aber zum Ausschluss führen, wobei die Schlechterstellung bei verheirateten Eltern nicht [...]