Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
(>Grundsätze / >Beteiligungen / >Goodwill / >Veräußerungspassiva) 2. Bei maroden Unternehmen 1. Wie ist ein intaktes Unternehmen zu bewerten? a. Grundsätze: (a) Aktiva: Maßgeblich ist der reale Verkehrswert (dazu), außer in den Fällen des § 1376 IV BGB (dazu). Inwieweit dabei vom Substanzwert (dazu) oder Ertragswert (dazu) oder einem Zwischenwert auszugehen ist, ist Sache des (sachverständig beratenen) Tatrichters (s.u.), BGH DRsp 1992/977 = FamRZ 1991,43 = NJW 1991,1547, BGH DRsp 2004/18529 = FamRZ 2005,99, BGH DRsp 2008/4949 = NJW 2008,1221 = FamRZ 2008,761, BGH DRsp 2018/1847 = NJW 2018,61 = FamRZ 2018,93 [15]. Neben einer Bewertung des Unternehmens nach dem Ertragswert kommt eine Bewertung einzelner Gegenstände nach dem Substanzwert allenfalls dann in Betracht, wenn sie nicht betriebsnotwendig sind, BGH DRsp 2004/18529 = FamRZ 2005,99, BGH DRsp 2018/1847 = NJW 2018,61 = FamRZ 2018,93 [17]. In der Praxis orientiert sich die Bewertung am Ergebnis im konkreten [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen