Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
(>Grundsätze / >Überhaupt Aktiv-Vermögen? / >Nutzungsrechte als Belastung) Wenn dem Ehegatten E1 ein Nutzungsrecht (Wohnrecht, Wohnungsnutzungsrecht, Nießbrauch) an einem Grundstück von E2 zusteht, so ist dieses nicht bei E1 als Aktiv- und bei E2 als Passivposten anzusetzen, vielmehr ist der Wert des Grundstücks unter Berücksichtigung dieses Rechts zu ermitteln und sodann ggf. ein Miteigentumsanteil zu errechnen, der dann als Aktivposten bei E2 anzusetzen ist, BGH DRsp 2004/2173 = FamRZ 2004,527 = NJW 2004,1321. Zum anzusetzenden Rechnungszins vgl. BGH DRsp 2004/2173 = FamRZ 2004,527 = NJW 2004,1321. Zur Bewertung von Erbbaurechten nach der ImmoWertV vgl. OLG Köln DRsp 2018/5804. [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen