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(>Bewertungsregeln) 1. Grundsatz: Bei Dauerschuldverhältnissen entsprechen sich grds. die Werte von Leistung und Gegenleistung, so dass bei den Vertragsparteien keine Aktiva anzusetzen sind, OLG Karlsruhe DRsp 2004/19770 LS = FamRZ 2004,1028. 2. Wenn eine Anzahlung/ Sonderzahlung geleistet wurde: Soweit diese noch nicht in der Laufzeit des Vertrags aufgezehrt wurde, liegt i.Zw. eine bewertbare Vermögensposition vor, OLG Karlsruhe DRsp 2004/19770 LS = FamRZ 2004,1028; a.A. OLG Brandenburg DRsp 2004/17770 = FamRZ 2005,991. Die vereinbarte Gegenleistung führt nicht zur Wertlosigkeit des geleasten Gegenstandes, wenn im Stichtag bereits eine höhere Anzahlung geleistet ist, da dann für die Nutzung geringere Raten zu zahlen sind; der Vorteil ist zu bewerten als Produkt des Anteils der Restlaufzeit an der Vertragsdauer und der Anzahlung abzüglich Wertminderung bei Rückgabe, OLG Bamberg DRsp 1996/3215 LS = NJW 1996,399. [...]
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