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(>Grundsätze / >Als Aktiva anrechenbar?) 1. Ist der Rückkaufswert maßgeblich? a. Was ist das? Das ist der Liquidationswert (dazu) (wegen §§ 3, 176 VVG). Zur Wirksamkeit von Klauseln vgl. BGH DRsp 2007/19106, BGH DRsp 2007/18845. Zur Berechnung des Werts vgl. BGH DRsp 2013/21421 = NJW 2013,3240. b. Wann ist er anzuwenden? Er war nach älterer Rechtsprechung generell maßgeblich; seit BGH FamRZ 1995,1270 = NJW 1995,2781 nur noch, wenn die Fortführung des Versicherungsvertrages nicht zu erwarten ist, auch nicht nach Stundung (dazu) oder Umwandlung nach § 174 VVG. Nur wenn die Versicherung von S als Folge des Ausgleichs zwangsläufig alsbald verwertet werden muss, OLG Brandenburg DRsp 2007/10471. c. Was ist in folgenden Fällen zu beachten? (a) Wenn die Versicherung gekündigt wurde: Wird nach Trennung vor dem Stichtag gekündigt, gilt zwar an sich der Rückkaufwert, aber ggf. auch § 1375 II Nr.3 BGB (dazu), Schwolow FuR 1997,17. (b) Bei einer Direktversicherung: Wenn die [...]
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